KGV 2020
Festlegung der Kirchenpflege-Mitglieder inkl. Gemeindeleiter auf 8 (in Worten: acht)
Der erste Grund für die Eingabe dieses Traktandums: Umfragen in der Kirchenpflege und bei der Landeskirche haben ergeben, dass niemand genau weiss, welche Maximal-Anzahl Mitglieder einmal an einer Kirchgemeinde-Versammlung beschlossen worden ist. Diese Unsicherheit gilt es zu beenden.
Der zweite Grund für die Eingabe dieses Traktandums: Mit dem Rücktritt von Herrn Clemens Frei aus der Kirchenpflege per Ende 2020 verblieben in der Behörde noch 3 gewählte Mitglieder. Damit wir die Mehrheit bekommen und endlich Einfluss nehmen können, braucht es also 4 weitere gewählte Mitglieder von unserer Seite (das 8. Mitglied wäre dann ein Gemeindeleiter) – SOFORT.
Die Zustimmung zur Erhöhung auf 8 Mitglieder ist also die Voraussetzung dafür, dass wir mit 4 Kandidatinnen und Kandidaten die Mehrheit in der Kirchenpflege erhalten.
Kameras in den Kirchen: Hintergründe für die Traktandeneingabe
Ohne vorherige Information und Meinungsumfrage wurde in der Kirche Gebenstorf eine Kamera fest installiert. Sie zeichnet Gottesdienste und andere Pfarreiaktivitäten auf und stellt sie über die Homepage ins Internet. Es ist nicht bekannt, ob ein Datenschutzkonzept existiert und wer die Verantwortung dafür trägt, dass es eingehalten wird. Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber der Kirchenpflege sind unsere Vorbehalte gross.
Darum haben wir rechtzeitig auf die KGV 2020 mit diesem Traktandum beantragt, die Kamera bis spätestens Weihnachten 2020 wieder zu entfernen.
Wie ernst die Kirchenpflege uns Stimmberechtigte nimmt, ist daran abzulesen, dass sie nicht nur das Traktandum nicht aufgenommen, sondern in der Zwischenzeit auch eine Kamera in der Kirche Turgi installiert hat.
Mobilfunkantenne im kath. Kirchturm
Zwei Kirchgemeindemitglieder reichen einen Antrag ein, die Installation einer 5G-Antenne in den Kirchtürmen Gebenstorf und Turgi vorher an der Kirchgemeindeversammlung zur Diskussion zu stellen und bis dahin keine weiteren Verhandlungen zu führen.
Bis zum 10. November bekommen sie keine Antwort – dann erläutert die Kirchenpflege mit einem Rundbrief an unbekannte Adressaten, eine Abstimmung an der Kirchgemeindeversammlung würde unsere «Kompetenzen überschreiten, zu Rechtsunsicherheit führen und der Kirchgemeinde langfristig grossen Schaden zufügen».
Das Traktandum wird von der Kirchenpflege nicht aufgenommen.