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STAND DER RECHTLICHEN VERFAHREN

per 29. Oktober 2021

 

Das Rekursgericht hat entschieden

Auf die Beschwerde der Kirchenpflege wird nicht eingetreten, die Durchführung der Ergänzungswahl mit Amtsantritt ab Rechtskraft für die drei zusätzlichen Mitglieder der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi ist bis spätestens am 30. November 2021 durchzuführen. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Der Kirchenrat erwartet, dass die Kirchenpflege nun die längst fällige Ersatzwahl bis zum richterlich angesetzten Termin durchführt. Ein entsprechendes Schreiben wurde der Kirchenpflege Gebenstorf-Turgi zugestellt. 

 

Ergänzungswahlen

Der Kirchenrat hatte unsere Rechtsverweigerungsbeschwerde gutgeheissen und am 1. Juli 2021 verfügt, die Kirchenpflege müsse die Ergänzungswahl bis spätestens 30. September durchführen. Erwartungsgemäss hat die Kirchenpflege dagegen rekurriert.

 

Unsere 2. Aufsichtsanzeige

Im mündlichen Gespräch teilte uns Herr Humbel mit, die darin von uns aufgeführten Fakten seien für eine Amtsenthebung nicht ausreichend.

Aktueller Stand: Erledigt - ein schriftlicher Entscheid ist nicht vorgesehen.

 

Aufsichtsrechtliche Kündigung Pater Adam durch den Kirchenrat

a) Gegen die Kündigung des zivilrechtlichen Anstellungsvertrages hat Pater Adam beim

Rekursgericht der Landeskirche Beschwerde eingelegt.

Aktueller Stand: Pendent - endgültiger Entscheid steht noch aus.

 

b) Des weiteren hat die Kirchenpflege beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht hinsichtlich

der «nicht aufschiebenden Wirkung» dieses Verfahrens.

Aktueller Stand: Pendent - endgültiger Entscheid steht noch aus.

 

Ungültige Pfarrwahl

Gegen den Ungültigkeitsentscheid des Kirchenrats hinsichtlich Pfarrwahl von Pater Adam im Januar 2021 an der Urne hat die Kirchenpflege beim Rekursgericht Rekurs eingelegt. Aktueller Stand: Pendent - endgültiger Entscheid steht noch aus.

 

Kündigung des Anstellungsverhältnisses Pater Adam durch Birmenstorf

Wurde aufgrund der Aufsichtsrechtlichen Kündigung durch den Kirchenrat von der KiPfl Birmenstorf zurückgezogen. Es ist unsicher, ob der Rückzug an die Bedingung der aufsichtsrechtlichen Kündigung geknüpft war oder nicht.

Aktueller Stand: Ungewiss.

 

Dekrete unseres Bischofs

Im Dekret vom 11. Mai 2021 weist die Kongregation die Beschwerde von Pater Adam zurück und bestätigt, dass für eine Pfarrwahl die Ernennung durch den Bischof zwingend notwendig ist. Weil unser Bischof ihn nicht zum Pfarrer ernennen wird, kann Pater Adam weder eine etwaige Wahl annehmen noch als Pfarrer tätig sein.

Aktueller Stand: Ungewiss, da unsicher ist, ob dieser Entscheid angefochten wurde.

 

Im Dekret vom 10. Mai 2021 wurde die bischöliche Abänderung der missio canonica von Pater Adam (neu zeitlich begrenzt auf Ende Dezember 2020) nur deshalb nicht geschützt, weil bislang die Zustimmung seines Ordensoberen aus Polen fehlt. Der reagiert aber nicht - weder Bischof Felix noch der Generalobere in Rom können ihn erreichen.

Bischof Felix hat gegen den Entscheid der Kleruskongregation beim höchsten Gericht der Katholischen Kirche, der Apostolischen Signatur, Rekurs eingelegt.

Aktueller Stand: Pendent - endgültiger Entscheid steht noch aus.