WARUM EIN GANZSEITIGES INSERAT IN DER RUNDSCHAU?
Erläuterungen
Unsere Kirchgemeindeversammlung vom 24. November 2020 wurde 3 Tage vorher auf den 16. Dezember verschoben – dann 2 Tage vorher definitv abgesagt und eine Urnenwahl in Aussicht gestellt. Ein Datum wurde noch nicht bekanntgegeben.
Am Montag, 4. Januar 2021, flatterten Abstimmungs- und Wahlunterlagen in die katholischen Haushalte von Gebenstorf und Turgi mit dem Datum für die Urnenwahl: Sonntag, 24. Januar 2021.
Das war vor allem deshalb überraschend, weil wir Delegierte der Initiativgruppe Gebenstorf-Turgi erwartet hatten, die Kirchenpflege würde Kontakt zu uns aufnehmen, um der Vorgabe des Kantons (Departement Volkswirtschaft und Inneres / Gemeindeabteilung) vom 21. 10. 2020 zu entsprechen.
Dort heisst es nämlich:
«Wird über ein Geschäft direkt an der Urne abgestimmt, stellt dies erhöhte Anforderungen an den Inhalt der Abstimmungsbotschaft. Über die Vorlage kann nicht – wie an der Gemeindeversammlung – diskutiert werden. Es sind auch Argumente, die gegen eine Vorlage sprechen könnten, in die Erläuterungen aufzunehmen. Dies verlangt bereits das Gebot einer sachlichen und ausgewogenen Information der Stimmberechtigten. Allenfalls können bekannte Gegnerinnen und Gegner einer Vorlage eingeladen werden, der Gemeinde ihre Argumente zu liefern, die dann in die Abstimmungsbotschaft zu integrieren wären.»
Das hat unsere Kirchenpflege unterlassen und uns somit gezwungen, unsere Argumentation sowie Abstimmungs- und Wahlempfehlungen auf diesem Wege (RUNDSCHAU 2/2021 vom 14. Januar) öffentlich zu machen.
In verdankenswerter Weise haben die Mitglieder unserer 110er Initiativgruppe die Kosten vollumfänglich übernommen.