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ENTSCHEID DES KIRCHENRATS ZUR RECHTSVERWEIGERUNGSBESCHWERDE

 

Erwägungen des Kirchenrats

Der Kirchenrat ist in seinem Entscheid unserer Argumentation gefolgt: Nachdem die Stimmberechtigten der Festlegung auf 8 Kirchenpflege-Mitglieder zugestimmt haben, sind nach Eintreten der Rechtskraft drei Vakanzen entstanden. Diese müssen innert nützlicher Frist besetzt werden.

 

Daher ordnet der Kirchenrat an, dass die von uns beantragte Ergänzungswahl bis spätestens 30. September 2021 zu erfolgen hat und die 3 neuen Mitglieder nach Rechtskraft «ins Amt zu nehmen sind».